Verzugszinsen ab 1. Jänner 2009
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 10.11.2008
| Gelesen: 3531 mal
Der Zinssatz für Verzugszinsen im Sozialversicherungsrecht für ASVG und GSVG-Beiträge beträgt ab 1. Jänner 2009 6,94% (im Jahre 2008 waren es 7,32%).
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