Ausgleichzulagenrichtsätze ab 1.11.2008
Seit 1.11.2008 beträgt der Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende € 772,40 und für Ehepaare € 1.158,08.
(Quelle: Homepage NÖGKK)
Seit 1.11.2008 beträgt der Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende € 772,40 und für Ehepaare € 1.158,08.
(Quelle: Homepage NÖGKK)
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