Wie sieht die neue Hacklerregelung aus?

Rückwirkend mit 1. August 2008 gelten die neuen Regelungen für "Hackler" (sog. Langzeitversicherte). Diese wird nicht nur verlängert sondern auch noch erweitert!

Die neue "Hacklerregelung" können seit 1. August 2008 jene Frauen beantragen, die vor dem 1. Jänner 1959 (bisher 1. Jänner 1956) und Männer, die vor dem 1. Jänner 1954 (bisher 1. Jänner 1951) geboren wurden und mindestens 480 Beitragsmonate (Frauen) bzw. 540 Beitragsmonate (Männer) nachweisen können. Neben den "fiktiven" Beitragsmonaten, wie die Ersatzzeiten für die Kindererziehung (maximal 60 Monate) und den Präsenz- und Zivildienst (maximal 30 Monate) können mit der neuen Bestimmung auch Ersatzzeiten des Krankengeldbezuges sowie Zeiten einer Erwerbstätigkeit vor Einführung der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem BSVG und GSVG herangezogen werden.

Um weitere drei Jahre wurde die "abschlagsfreie" Zeit verlängert. Sie reicht nun bis 31. Dezember 2013. Liegen die Vorausetzungen für den Bezug einer langzeitversicherten Pension bis 31. Dezember 2013 vor, so gebührt die Pension ohne Abschlag (auch wenn sie erst später beantragt wird). An den Zuverdienstregelungen hat sich nichts geändert.

Siehe dazu § 607 Abs 12 und Abs 14 ASVG.

 

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