Änderung der Aufwertungszahl für 2009
Wie vor einiger Zeit bekannt wurde, soll die Aufwertungszahl von 1,026 im Verordnungswege auf 1,025 korrigiert werden. Dadurch ergeben sich folgende voraussichtliche Werte für 2009:
Aufwertungszahl: 1,025
Höchstbeitragsgrundlage:
täglich: € 134,--
monatlich: € 4.020,--
jährlich für Sonderzahlungen: € 8.040,--
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 4.690,--
Geringfügigkeitsgrenze:
täglich: € 27,47
monatlich: € 357,74
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 536,61
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