Betriebsverpachtung und neuer Selbständiger
In letzter Zeit häufen sich bei mir die Fälle, bei denen die SVA Verpächter eines Betriebes, der steuerlich nicht noch nicht "aufgegeben" wurde, (auch wenn der Verpächter nicht mitarbeitet bzw. keine umsatzabhängige Pacht bekommt) als neue Selbständige einbeziehen wil. Es wird in diesem Zusammenhang immer wieder auf das Vorliegen von gewerblichen/selbständigen Einkünfte verwiesen, die grundsätzlich bei Überschreiten der Versicherungsgrenze zu einem neuen Selbständigen führen. Obwohl der Punkt "Erwerbstätigkeit" im Gesetz angeführt wird, wird von Seiten der SVA hier auf die Regelungen des EStG verwiesen und dies nicht mehr explizit geprüft.Man sollte daher bei Vorliegen einer Betriebsverpachtung bei Einkünften, die die Versicherungsgrenze überschreiten, mit einer Beitragspflicht rechnen!
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