ÖBB-Vorteilscard und Sachbezug!

In den LStRl wurde in die Rz 713 eine Änderung bezüglich des Ersatzes der Kosten durch den Dienstgeber für eine ÖBB-Vorteilscard veröffentlicht.

Wird dem Dienstnehmer vom Dienstgeber eine ÖBB-Vorteilscard zur Verfügung gestellt, die er auch für private Fahrten nutzen kann, so kommt es zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wenn durch die Verwendung der Vorteilscard insgesamt geringere Fahrtkosten für Dienstreisen anfallen, als dies bei Verwendung der so genannten "Business-Card" der Fall wäre (Anmerkung: Die Vorteilscard bietet eine Ermäßigung von 45% bzw. 50% - die Businesscard im Regelfall 20%).

Somit wird im Regelfall die Nutzung kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen.

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