Erleichterung beim Bezug von Sehbehelfen bei der SVA!
Seit 1. April 2008 können Sehbehelfe entweder mit einer fachärztlichen Verordnung oder aber mit einer Verordnung eines Augen- bzw. Konkaktlinsenoptikers bezogen werden. Lediglich bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie in Fällen, in denen bewilligungspflichtigte Speziallinsen und Sonderanfertigungen benötigt werden ist - wie bisher - eine Verordnung des Facharztes erforderlich.
(Quelle: SVAktuell 3/2008)
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