WGKK aendert Praxis bei Ausstellung E101 bei kurzfristigen Entsendungen
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 16.07.2008
| Gelesen: 4338 mal
Wie ich vom Kollegen Ernst Patka vor einigen Wochen erfahren habe, laesst die WGKK die Ausstellung des Formulars E101 bei kurzfristigen Entsendungen bis zu drei Monaten vom Dienstgeber nicht zu. Es ist daher bei Entsendungen in jedem Fall das Formular E101 von der GKK auszustellen. Dies gilt meines Wissen auch fuer die anderen GKKs.
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