Keine Sanktionen bei verspaeteter Meldung bei Schwerarbeiter
Wie von Seiten der OEGKK mitgeteilt wurde, gibt es derzeit keine Sanktionen bei verspaeteter Abgabe der Meldungen ueber eine Schwerarbeit.Quelle: KWT (Achtung: Fuer die Einsicht brauchen Sie eine Benutzerberechtigung fuer den geschlossenen Benutzerkreis der KWT).
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