Änderung bei den fallweise Beschäftigten
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 23.06.2008
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Mit 1. Jänner 2008 trat die Neuregelung zur Anmeldung von Mitarbeitern vor Arbeitsantritt in Kraft. Dies traf auch fallweise Beschäftigte. Es mußte für jeden Tag der Beschäftigung von fallweise Beschäftigten eine Mindestangabenmeldung durchgeführt werden. Ab 1. Juli 2008 steht ein eigenes Formular bzw. ein eigener ELDA-Datensatz für fallweise Beschäftigte zur Verfügung. Mit diesem Formular bzw. Datensatz kann man einen fallweise Beschäftigten nun auch in einem „Ruck“ für mehrere Tage anmelden. Die Vollmeldung binnen sieben Tagen nach dem Ende des Beschäftigungszeitraums bleibt weiterhin bestehen.
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