Absetzbarkeit von nachgekauften ausländischen Versicherungszeiten
Der Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung ist gemäß § 18 Abs 1 Z 2 EStG iVm § 18 Abs 2 EStG als Sonderausgabe ohne Beschränkung möglich. Auch ausländische Versicherungszeiten fallen grundsätzlich unter diese Bestimmung. Dies allerdings nur dann, wenn im DBA mit diesen Staaten, z.B. mit Italien, das Besteuerungsrecht Österreichs an den Pensionen nicht entzogen wird. Siehe dazu EAS 2959 vom 23. April 2008.
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