Geplante Änderung bei Beschäftigung älterer Dienstnehmer AlV-Beitrag
Mit der RV vom 2.4.2008 ist u.a. auch eine Änderung des AMPFG vorgesehen. Bisher ist bei der Beschäftigung eines 56-jährigen Dienstnehmers oder freien Dienstnehmers kein AlV-Beitrag zu bezahlen. Ab 1. Juli 2008 soll diese Grenze auf 57 Jahre angehoben werden. Die bestehenden Fälle sollen aber weiterhin ausgenommen bleiben.
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