Änderung Künstler-Sozialversicherungs-Fondsgesetz (K-SVFG)
Großteils rückwirkend mit 1. Jänner 2008 - kam es zu einer Änderung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes. Die bereits seit Herbst 2007 liegenden Regierungsvorlage wurde nun umgesetzt. Es kommt u.a. zu folgenden Änderungen:
- Der Beitragszuschuss kann zukünftig auch für die Kranken- und Unfallversicherung verwendet werden.
- Klarstellung, welche Einkünfte berücksichtigt werden.
- Die Obergrenze für den Bezug eines Zuschusses wird nun jährlich valorisiert und an das 60fache der monatlichen ASVG-GF-Grenze gekoppelt.
- Bei der Rückzahlungsverpflichtung des Zuschusses wird eine Einschleifregelung eingeführt.
Die Veröffentlichung erfolgte im BGBl. I 2008/55 vom 9. April 2008.
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