Krankenkassen kassieren bei Baubetrieben im Voraus!
Wie Die Presse heute berichtete, ist das Gesetz bezüglich der Generalunternehmerhaftung nun in der Endphase. Zukünftig können sich Generalunternehmer durch Zahlung von 20% der Auftragssumme an die GKK von der Haftung für den Subunternehmer freikaufen. Allerdings gibt es für vertrauenswürdige Subunternehmer Ausnahmen. Diese werden in einer sog HFU-Liste (haftungsfreistellende Unternehmen) geführt. Dies sind Unternehmer, die in den vergangenen drei Jahren ordnungsmäßig ihre Beiträge entrichtet haben. "Jungunternehmer" werden wohl nicht darunter fallen.
Die Regelung soll mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten.
Quelle: Die Presse
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