Klarstellung zur Auswahl einer Selbständigenvorsorgekasse
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 06.02.2008
| Gelesen: 4135 mal
Wie bereits im Rahmen der Serie zur Selbständigenvorsorge erläutert, ist der Selbständige grundsätzlich an die gewählte Mitarbeitervorsorgekasse (für seine echten bzw. freien Dienstnehmer) gebunden. Dies gilt aber nur dann, wenn er unter die Personengruppe fällt, die verpflichtend einbezogen werden. Fallt er unter die Personen, die in die Selbständigenvorsorge hineinoptieren können, kann er unabhängig von einer gewählten MV-Kasse selber eine eigene Kasse auswählen.
Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.