Freibetrag für investierte Gewinne und GSVG!
Wie aus einem Brief der SVA Wien vom 18. Jänner 2008 hervorgeht, ist die SVA der Ansicht, dass der Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht aus der Beitragsgrundlage nach dem GSVG herauszurechnen ist. Beim IFB war dies explizit im Gesetz normiert. Beitragsgrundlage sind daher die adaptierten steuerlichen Einkünfte ohne Hinzurechnung des Freibetrages.
Siehe dazu hier auch das Originalschreiben!
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