Selbständigenvorsorge Teil 6: Kann der Selbständige die Kasse selber wählen?
Die Wahl der BV-Kasse hängt davon ab, ob der Anwartschaftsberechtigte als Dienstgeber bereits für seine bei ihm beschäftigten Mitarbeiter oder freien Dienstnehmer eine Kasse ausgewählt und einen Beitrittsvertrag abgeschlossen hat oder eine Zuweisung nach § 27a BMSVG erfolgte. In diesem Fall ist der Selbständige ebenfalls an diese Kasse gebunden. War dies nicht der Fall, so kann der Anwartschaftsberechtigte selber eine Kasse auswählen und einen Beitrittsvertrag abschließen (§ 53 Abs 1 BMSVG).
Ist der Selbständige Gesellschafter einer KG, OG oder Geschäftsführer einer GmbH, so ist er meines Erachtens nicht an die Vorsorgekasse der Gesellschaft gebunden. Er kann daher für die Selbständigenvorsorge eine eigene Kasse auswählen.
Fällt der Selbständige aber unter die Personengruppe der "Freiwilligen", so kann er unabhängig von einer bereits für die Mitarbeiter gewählten Mitarbeitervorsorgekasse selber eine BV-Kasse auswählen!
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