Selbständigenvorsorge wird bereits ab dem 1. Quartal 2008 vorgeschrieben!
Nicht wie ursprünglich geplant, wird die SVA die Beiträge zur Selbständigenvorsorge erst mit 3. Quartal 2008 vorschreiben, sondern bereits mit der 1. Beitragsvorschreibung 2008. Dort allerdings werden die Selbständigenvorsorgebeiträge im KV-Beitrag "versteckt" werden. Der KV-Beitag wird dann für die ersten beiden Vorschreibungen 9,18% betragen (7,65 + 1,53).
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