MV-Kassen derzeit ziemlich aktiv in Sachen -Selbständigenvorsorge-

Ich bekomme in den letzten Tagen immer wieder feedback von den Klienten, dass sie in Sachen "Selbständigenvorsorge" von Vorsorgekasse angeschrieben werden und eine Kasse auswählen sollen oder in eine andere Kasse zu wechseln. Dazu ist folgendes zu sagen:

Wurde bereits für die Mitarbeiter eine Vorsorgekasse ausgewählt, so gilt für Einzelunternehmer ebenfalls diese Kasse. Es würde hier nur die Möglichkeit bestehen, die Kasse zu wechseln. Dabei sind natürlich auch die Mitarbeiter einzubinden.

Wurde noch keine Kasse für die Mitarbeiter ausgewählt (weil es keine Mitarbeiter gibt oder alle im System "alt" sind), so besteht auch keine Eile, da die ersten Beiträge für die Selbständigenvorsorge erst im dritten Quartal 2008 (Fälligkeit 31. August 2008) vorgeschrieben werden.

Sollten Sie ein Geschäftsführer einer GmbH oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft sein und nach dem GSVG oder FSVG versichert sein, so gilt meines Erachtens, die in der Gesellschaft gewählte Kasse nicht für Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer.

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