Was ändert sich voraussichtlich ab 1. Jänner 2008 bei freien Dienstnehmern?
Folgende Änderungen wird es voraussichtlich ab 1. Jänner 2008 bei freien Dienstnehmern geben:
a) Für freie Dienstverhältnisse ist ab 1. Jänner 2008 (gilt auch für zu diesem Zeitpunkt bestehende freie Dienstverhältnisse) ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag in der Höhe von 6% (3% DN-Anteil, 3%-DG-Anteil) zu entrichten.
b) Weiters ist der IESG-Beitrag in der Höhe von 0,7% zu entrichten.
c) Für freie Dienstverhältnisse ist ebenfalls der Beitrag zur Abfertigung Neu in der Höhe von 1,53% zu entrichten.
Damit kommt es mit 1. Jänner zu einer umfassenden Kostensteigerung bei der Beschäftigung von freien Dienstnehmern. Von Seiten der Regierung wird immer das Schlagwort "Senkung der Lohnnebenkosten" geäußert. Die neuen Regelungen gehen aber genau in die andere Richtung. Mehr ist wohl über die Glaubhaftigkeit der Regierung nicht zu sagen
Die Regelungen a) und b) finden sich im Ministerialentwurf zum AlVG vom 3.10.2007. Die Regelung c) im Ministerialentwurf zum BMVG vom 2.10.2007.
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