Neues Gewerbe -Personenbetreuung- (Pflege)
In den letzten Monaten gab es einige Diskussionen um die Pflege von Personen. In der Gewerbeordnung wurde nun ein eigenes Gewerbe "Personenbetreung" geschaffen. Das Gewerbe ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzumelden. Ausnahmen gibt es für Betreuer, die im Rahmen der im EWR und im Verhältnis zur Schweiz geltenden Dienstleistungsrichtlinie vorübergehend nach Österreich "herüber arbeiten" und im Herkunftsland über die entsprechende Qualifikation verfügen (derzeit nur in Tschechien und Rumänien möglich).
Die SVA schreibt dann grundsäztlich die Beiträge aufgrund einer Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs 1 Z 1 GSVG in der PV, KV und UV vor, wobei hier die Regelungen der EG-VO 1408/71 für ausländische Gewerbetreibende zur Anwendung kommen. Ein Antrag auf Kleinstunternehmerschaft kann ebenfalls gestellt werden.
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