Änderungen bei der Künstlersozialversicherungsförderung geplant!
Wie in den letzten Tagen den Medien zu entnehmen war, wird es im Herbst eine Änderungen im Künstlersozialversicherungs-Fondsgesetz (K-SVFG) geben. Dieses sieht vor, dass Künstler unter bestimmten Voraussetzungen einen Künstlerzuschuss in den Höhe von maximal € 1.026,00 pro Jahr bekommen. Dieser Zuschuss reduziert die Beitragsbelastung für die gewerblichen Pensionsversicherungsbeiträge.
Geplant ist eine Änderung bei der Rückzahlung des Zuschusses (sowohl bei Über- als auch bei Unterschreiten der Grenze) sowie zwei "Jokerjahre", in denen die Mindesteinkünftegrenze (dies ist die 12-fache GF-Grenze) unterschritten werden darf. Weiters sollen auch Stipendien und Auszeichnungen sowie Honorare aus der Vermittlung der eigenen künstlerischen Arbeit zum künstlerischen Einkommen zählen.
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