Geschäftsführer und Arbeitslosengeld
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 16.05.2007
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Der VwGH hat zum wiederholten Male (28.7.2006, 2006/08/0199) sich zum Thema "Geschäftsführer" und Arbeitslosengeldbezug geäußert. Grundsätzlich ist bereits die Eintragung als handelsrechtlicher Geschäftsführer in das Firmenbuch für den Bezug bzw. Anspruch des Arbeitslosengeldes schädlich. Dies gilt auch dann, wenn der Anstellungsvertrag bereits aufgelöst wurde und auch kein Entgelt bezogen wird. Die Person ist nicht als arbeitslos im Sinne des § 12 AlVG zu sehen. Arbeitslosigkeit wäre dann grundsätzlich gegeben, wenn auch das Organverhältnis (Austragung aus dem Firmenbuch) nicht mehr bestehen würde.
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