Neue Regelung für Au-Pair ab 1. Juli 2007
Au-Pair-Kräfte zukünftig nur in der Unfallversicherung versichert!
Sozialminister Buchinger und Staatssekretärin Marek haben sich auf ein neues Modell für Au-Pair-Kräfte geeinigt. Wie im heutigen Online-Standard nachzulesen war, sollen Au-Pairs ab 1. Juli 2007 grundsätzlich als geringfügig Beschäftigte anzusehen sein und daher nur der Unfallversicherung unterliegen. Sachbezüge werden nicht auf die Grenze angerechnet.
Nähere Infos findet man hier: DerStandard
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