AMS-Beihilfen und steuerliche Aufwandskürzung
Welche steuerfreien Zuschüsse/Beihilfen führen zu keiner Aufwandskürzung.
Das BMF hat nun in einer ergänzenden Information vom 22. Februar 2007 zum EStR-Wartungserlass 2006 II betreffend steuerfreier Zuschüsse/Beihilfen vom AMS klargestellt, dass folgende Beihilfen nicht nur steuerfrei sind sondern auch zu keiner Aufwandskürzung führen:
- "Blum-Prämie",
- Lehrlingsausbildungsprämie,
- Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG),
- Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG),
- Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG),
- Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG),
- Prämien nach dem Behinderteneinstellgesetz,
- Altersteilzeitfälle (Hier erfolgt eine Kürzung nur dann nicht, wenn der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzkraft geknüpft ist).
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