Pensionskonto und Vergleichsrechnung - Änderung ab 1. Jänner 2007

Das Pensionskonto wird es erst ab 2008 geben.

Still und heimlich hat unsere noch bestehende Regierung zwei Regelungen im Zusammenhang mit dem Pensionskonto und der Vergleichsrechnung mit dem BGBl. I 170/2006 vom 28. Dezember 2006 geändert.

Einen Auszug über das Pensionkonto (Kontomitteilung) wird es nicht wie vorgesehen ab dem Jahre 2007 sondern erst im Jahre 2008 geben. Weiters wurde beschlossen, dass die Parallelrechnung dann nicht durchgeführt wird, wenn der Anteil der APG-Versicherungsmonate oder der Anteil der Altversicherungsmonate an den Gesamtversicherungsmonaten weniger als 5% (hier gab es keine Änderung) oder weniger als 36 Monate (bisher 24 Monate) beträgt. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Wie aus informierten Kreisen zu erfahren war, haben SPÖ und ÖVP einige Änderung im Zusammenhang mit den letzten beiden großen Pensionsreformen geplant, z.B. eine Verlängerung der bisherigen Hacklerregelung (55. bzw. 60. LJ mit 480 bzw. 540 Beitragsmonate) sowie eine Änderung der Übergangsbestimmungen für das "Alt-" und "Neufälle".

 

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