Lehrende und Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen nun doch lohnsteuerfrei!

Wie ich bereits am 15. November 2006 berichtete, wurde ein Entwurf über eine VO zu den Vortragenden im Bereich der Erwachsenenbildung veröffentlicht. Aufgrund massiver Kritik wurde dieser VO-Entwurf wieder zurückgezogen. Statt dessen hat man in die RZ 992b LStRl (im Sinne des 2. Lohnsteuer-Wartungserlasses 2006) eine Regelung eingebaut.

Somit gilt ab 1. Jänner 2007 als vorgegebene Studien-, Lehr- und Stundenpläne folgendes:

1. Gesetzlich geregelte, auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassene oder auf Grund einer gesetzlichen Regelung beschlossene Studien-, Lehroder Stundenpläne.
2. Studien-, Lehr- oder Stundenpläne eines akkreditierten Lehrganges oder Studiums.
3. Studien-, Lehr- oder Stundenpläne sonstiger Lehrgänge, die länger als vier Semester dauern.

Siehe dazu im Wartungserlass 2006. Diesen können Sie hier herunterladen.

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