Neues SV-Abkommen mit Rumänien
Das neue Abkommen zur Sozialen Sicherheit mit Rumänien tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
Mit 1. Dezember 2006 tritt das neue Abkommen zur Sozialen Sicherheit mit Rumänien in Kraft. Zu beachten ist, dass mit 1. Jänner 2007 Rumänien der EU beitritt. Dies bedeutet auch, dass ab 1. Jänner 2007 vorrangig die EG-VO 1408/71 zur Anwendung kommt.
Das Abkommen können Sie hier abrufen.
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