Neuregelung bei der Lohnsteuer für Vortragende und Lehrende in Sicht!
Mit Erkenntnis vom 20. Juni 2006 (G 9/06) hat der VfGH die Befreiungsbestimmung für Erwachsenenbildungseinrichtungen im § 25 Abs 1 Z 5 EStG aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft. Damit nun nicht eine Reihe von Vortragenden, Lehrenden etc. in die Lohnsteuerpflicht fallen und somit auch als echte Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 ASVG angesehen würden, gibt es einen VO-Entwurf zum § 25 Abs 1 Z 5 EStG. Dieser Entwurf besagt, dass als Studien-, Lehr- oder Stundenpläne (dies wird ja als Voraussetzung im § 25 Abs 1 Z 5 EStG gefordert) folgendes angesehen wird:
- Gesetzlich geregelte Studien-, Lehr- oder Stundenpläne.
- Aufgrund einer gesetzlichen Regelung beschlossene Studien-, Lehr- oder Stundenpläne.
- Studien-, Lehr- oder Stundenpläne für einen Lehrgang, der länger als vier Semester dauert.
Somit sind auch weiterhin die meisten Vortragenden an den Erwachsenbildungseinrichtungen, wie zB. WIFI, BFI, VHS, nicht von der Lohnsteuerpflicht und einer Pflichtversicherung als echte Dienstnehmer betroffen.
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