Steuerberater im Werkvertrag trotzdem echte Dienstnehmer?

In unserem Berufstand kommt es immer wieder vor, dass berufsberechtigte Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / selbständige Buchhalter im "Werkvertrag" in einer Kanzlei beschäftigt werden. Leider sind diese "Werkverträge" sowie die gelebte Praxis in den Kanzleien in Einzelfällen als echte Dienstverhältnisse anzusehen, da sich meist die Rahmenbedingungen vor und nach Abschluss dieses Werkvertrages nicht gravierend ändern. Auch liegen sehr oft die Kriterien eines Dienstverhältnisses vor, wie z.B. Konkurrenzverbot, keine Vertretungsregelung, Eingliederung, keine eigenen Betriebsmittel, etc.

Aufgrund unserer letzten Erfahrungen im Bereich der GPLA ist leider die Tendenz sowohl von Seiten der Finanzverwaltung als auch von der GKK zu erkennen, dass genau geprüft wird, ob ein echtes Dienstverhältnis vorliegt. Um nicht bei einer Prüfung "böse" Überraschungen zu erleben, sollte nicht nur ein "lupenreiner" Vertrag vorliegen sondern auch das "Handling" in der Kanzlei darauf ausgerichtet sein. Beachten Sie vor allem die Probleme mit der rückwirkenden Vorschreibung von ASVG-Beiträgen, Lohhnebenkosten und weiters auch noch die Probleme mit der UNIQA-Versicherung.

Wir haben vor kurzem ein Konzept zur Umsetzung einer Kanzlei vorgelegt. Falls auch Sie Infos zu einer Überprüfung Ihrer Verträge oder eine sonstige Beratung wünschen, würden wir uns über eine Rückmeldung unter stefan.steiger@elixa.at freuen.

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