KV-Mindestentgelt bei ausländischem Dienstgeber
KV-Mindestentgelt eines österreichischen Dienstnehmers für einen ausländischen Dienstgeber ohne Niederlassung im Inland.
Gemäß § 7 AVRAG sind die Regelungen zum KV-Mindestentgelt bei einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebsstätte für Dienstnehmer in Österreich ebenfalls anzuwenden. Die KV-Mindestentgelte sind trotz nicht bestehender Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Arbeitgebers anzuwenden. Aus sv-licher Sicht ist zu beachten, dass das Anspruchsprinzip allerdings die Anwendbarkeit des österreichischen SV-Recht (ASVG) voraussetzt!
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