Verfahrensrecht: Rechtswidrigkeit eines Bescheides bei vertauschten Anlagen
Rechtswidriger Bescheid bei Vertauschen von Anlagen.
Hat eine Behörde in einem Bescheid darüber abgesprochen, dass bestimmte in einer Anlage zum Bescheid genannte Personen während bestimmter Zeiträume der Versicherungspflicht unterlegen sind, und wurde diese Anlage mit der Anlage eines anderen Bescheides vertauscht, so hat die Behörde das Bestehen der Versicherungspflicht unrechtmäßig festgestellt. Ein nachfolgendes formloses Schreiben kann diese Rechtswidrigkeit dieses Bescheides nicht wieder aufheben. Siehe dazu ausführlich VwGH vom 16.11.2005, 2005/08/0096.
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