Keine Beitragspflicht für bestimmte Nebentätigkeiten für das Beitragsjahr 2004
Der VfGH hebt die rückwirkende Einbeziehung der Nebengewerbe "Fuhrwerksdienste und Einstellen und Vermieten von Reittieren" für das Beitragsjahr 2004 auf!
Die VfGH hat mir einer (nicht unerwarteten) Entscheidung (VfGH 24.6.2006, G 28/06) die rückwirkende Beitragspflicht für Nebentätigkeiten in Form der Fuhrwerksdienste sowie das Vermieten und Einstellen von Reittieren für das Beitragsjahr 2004 als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem § 295 Abs 10 BSVG wurde eine rückwirkende Beitragspflicht für diese Nebentätigkeiten für das Beitragsjahr 2004 normiert. Aufgrund der oben angeführten Entscheidung wird es erst ab dem Beitragsjahr 2005 zu einer Beitragspflicht kommen. Die Entscheidung wurde mit dem BGBl. I 2006/110 am 18.7.2006 ausgegben.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.