Rückzahlung von Unfallversicherungsbeiträgen
Für die Jahre 2002 bis 2004 können unter Umständen Teile des Unfallversicherungsbeitrages für GSVG-Versicherte rückerstattet werden.
Wie bereits vor einigen Monaten berichtet, hat der VwGH bezüglich der Aliquotierung von Unfallversicherungsbeiträgen vor dem 1. Jänner 2005 entschieden. Die SVA hat nun eine Stellungnahme dazu abgegeben und klarstellt, dass Versicherte, die in den Jahren 2002 bis 2004 nicht während des ganzen Jahres unfallversichert waren (unterjähriger Beginn bzw. Ende oder unterjährige Unterbrechnung der Pflichtversicherung), können die anteilige Rückzahlung der Unfallversicherungsbeiträge beantragen. Eine automatische Rückzahlung "von Amts wegen" ist rechtlich nicht vorgesehen.
Für die Rückzahlungsansuchen sind die Landesstellen der AUVA zuständig. Der Antrag kann aber auch bei der jeweiligen SVA-Landesstelle eingebracht werden. Der Antrag ist schriftlich (formlos) einzubringen.
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