Wesentliche Änderungen in der deutschen Krankenversicherung

Im deutschen Gesundheitssystem wird es wesentliche Änderungen geben!

Mit der geplanten Gesundheitsreform in Deutschland kommt es voraussichtlich ab 2008 zu wesentlichen Änderungen:

  • Die Zweiteilung des Systems in gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen bleibt erhalten. Privat versichern kann sich, wer ein monatliches Gehalt von derzeit mehr als € 3.937,50 bezieht. Künftig muss diese Grenze drei Jahre lang überschritten werden, bevor jemand in die private Versicherung wechseln darf. Ein "Zurück" in die gesetzliche Versicherung ist aber weiterhin nicht möglich.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen derzeit ca. 6,65% an die Krankenkasse. Seit dem Jahr 2005 zusätzlich noch 0,9%-Punkte Sonderabgabe des Arbeitnehmers. Im Jahre 2007 soll dieser Satz auf jeweils 6,9% (plus die Sonderabgabe für die Arbeitnehmer) ansteigen.
  • Die Mitversicherung soll zukünftig aus den Steuermitteln finanziert werden.
  • Entzündungen nach kosmetischen Eingriffen, Piercings und Tätowierungen werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.

(Quelle: Format 27/2006) 

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