Mitversicherung ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Besonderheiten bei der Mitversicherung ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die WGKK hat auf ihrer Homepage einige Besonderheiten zur "automatischen" Verlängerung der Mitversicherung ab dem 18. Lebensjahr veröffentlicht. Hier geht zur WGKK-Homepage:
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