Auslegungsempfehlung zu Artikel 76 und 79 der EG-VO 1408/71
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 11.07.2006
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Im Beschluss 207 vom 7.4.2006 zur Auslegung der Art 76 EG-VO 1408/71 und Art 79 Abs 3 EG-VO 1408/71 bezüglich des Zusammentreffens von Familienleistungen oder Familienbeihilfen wurden die Bezeichnungen "Ausübung einer Erwerbstätigkeit" sowie "Berufstätigkeit" näher definiert. Siehe dazu ausführlich den Beschluss im ABl L175 vom 29.6.2006. Der Beschluss tritt mit 30.6.2006 in Kraft.
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