Erhalt einer Autobahnvignette sv-pflichtig
Wird eine Autobahnvignette an einen Dienstnehmer im Rahmen einer Weihnachtsfeier übergeben, so liegt keine übliche befreite Sachzuwendung vor.
Der UFS Wien hat am 16.1.2006 (RV/0491-W/05) entschieden, dass der Erhalt einer Autobahnvignette vom Dienstgeber an den Dienstnehmer im Rahmen einer Weihnachtsfeier nicht als übliche Sachzuwendung anzusehen ist. Es handelt sich lt. UFS nicht um eine kleine Annehmlichkeit oder Aufmerksamkeit, die bei derartigen Betriebsveranstaltungen üblicherweise verschenkt wird. In diesem Fall ist die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 14 EStG nicht anzuwenden. Die Entscheidung betraf die Lohnsteuer sowie DB und DZ.
Da im § 49 Abs 3 Z 17 ASVG eine ähnlich lautende Bestimmung vorgesehen ist, kann analog auf eine Beitragspflicht gemäß ASVG geschlossen werden.
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