Ratenzahlung beim Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
Ratenzahlung beim Nachkauf von Schul- und/oder Studienzeiten macht meist Sinn!
Für alle jene, die mit einem Nachkauf von Schul- und Studienzeiten spekulieren und denen die Einmalzahlung zu teuer ist, gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Die Ratenzahlung hat mehrere Vorteile:
a) Für die Ratenzahlung fallen keine Zinsen an.
b) Man kann die Ratenzahlung beenden, wenn sich beispielsweise die Rahmenbedingungen ändern, z.B. Verschlechterung durch Pensionsreform. Die bereits bezahlten Monate verfallen natürlich nicht.
c) Eine Aufteilungsmöglichkeiten der Zahlungen auf einen längeren Zeitraum. Dadurch besssere Nutzung als Sonderausgaben.
Werden Teilzahlungen beantragt, so wird die Höhe der monatlichen Raten ermittelt, indem der Gesamteinkaufsbetrag durch die doppelte Anzahlg der einzukaufenden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten geteilt wird. Die Zahlung kann dann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Werden beispielsweise 46 Schulmonate (Gymnasium und HAK) nachgekauft und beträgt der Nachkaufsbetrag in Summe € 12.690,48, so beträgt der monatliche Betrag € 137,94. Bei halbjährlicher Zahlung wären daher € 827,64 fällig. Mit dieser Zahlung werden dann auch 3 Schulmonate "gutgeschrieben" (Anmerkung: Es handelt sich um Monate im Rahmen der Beantragung für das Jahr 2005).
Wird die Ratenzahlung nicht eingehalten, so können weitere Monate nur zu einem höheren Betrag nachgekauft werden.
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