Neue Umsatzsgrenze für Kleinstunternehmer
Neue Kleinstunternehmergrenze ab 1. Jänner 2007
Am 23. Mai 2006 wurde das KMU-Förderungsgesetz in der dritten Lesung einstimmig angenommen. U.a. sieht dieses auch die Erhöhung der Grenze für die Kleinunternehmer im Bereich der Umsatzsteuer von € 22.000,-- auf € 30.000,-- pro Jahr vor. Da im § 4 Abs 1 Z 7 GSVG auch auf diese Grenze im Rahmen der Kleinstunternehmerschaft (nur UV - keine PV und KV) verwiesen wird, ist davon auszugehen, dass diese Grenze ab 1. Jänner 2007 auch für die Kleinstunternehmer anzuwenden sein wird.
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