SV und pauschalierte Vergütungen an den Dienstnehmer!

Bis zu welchen Betrag pro KM können pauschalierte Vergütungen an den Dienstnehmer beitragsfrei gehalten werden?

In welcher Höhe sind pauschalierte Vergütungen für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beitragsfrei?

Dazu ein konkretes Beispiel: Im Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe ist geregelt, dass hinsichtlich der Fahrtkostenvergütungen "entweder die Kosten für ein Verkehrsmittel zum billigsten Tarif ersetzt oder pro Straßenkilometer 12 Cent (1/3 des amtlichen Kilometergeldes) gewährt werden.

Diese Regelung tritt aber nur dann in Kraft, wenn die Beitragsfreiheit durch die Gebietskrankenkassen bestätigt wird."

Im Rahmen einer Referentenbesprechung beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde folgende bundeseinheitliche Vorgangsweise der Krankenversicherungsträger festgelegt: Sofern kein Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verkehrt, wird ein pauschalierter Fahrtkostenersatz von € 0,09 (1/4 des amtlichen Kilometergeldes) pro Straßenkilometer als beitragsfrei anerkannt.

Entnommen aus www.noegkk.at

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