AK-Umlage während Altersteilzeit
Wie wird die AK-Umlage während einer Altersteilzeit berechnet?
Der VwGH hat am 21. Dezember 2005 (2003/08/0015) zur Arbeiterkammerumlage während der Altersteilzeitphase abgesprochen.
Die AK-Umlage, die zusammen mit den Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung von den Krankenkassen eingehoben wird, ist im Fall einer Altersteilzeit von jener Beitragsgrundlage zu entrichten, von welcher auch die KV-Beiträge entrichtet werden (ungekürzte Beitragsgrundlage aus der Zeit vor dem Antritt der Altersteilzeit). Der Gesetzgeber kann eine einheitliche Beitragsgrundlage für die SV-Beiträge und für die AK-Umlage festlegen, auch wenn dadurch die Beitragsgrundlage vom Anspruchsprinzip abweicht.
Der Arbeitnehmer hat daher auch die Mehrkosten für die Arbeiterkammerumlage selber zu tragen.
Vielen Dank für den Hinweis an Wilhelm Kurzböck (dem Guru der Personalverrechnung)!
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