Gewerbeschein schützt nicht vor Dienstverhältnis!
Paketzusteller trotz Gewerbeschein ein echter Dienstnehmer!
Wie leider immer wieder fälschlicherweise von Unternehmern angenommen wird, schützt ein aufrechter "Gewerbeschein" nicht vor der Einstufung als echter Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 ASVG. Wohl aber vor der Einstufung als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG. Ich habe selber in meiner Beratungspraxis schon zweimal mitverfolgt wie bei einer GPLA die zuständige GKK eine rückwirkende Umstufung durchführte. Die NÖ-GKK hat in einen Praxisfall dargestellt, dass ein Paketzusteller trotz aufrechter Gewerbeberechtigung als echter Dienstnehmer angesehen werden kann. Näheres dazu finden Sie hier.
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