Anwendung EG-VO 1408/71 gegenüber Schweiz
Für jenen Personen, die mit der Schweiz zu tun haben, gibt es seit 1. April 2006 eine Neuerung. Seit diesem Datum ist die EG-VO 1408/71 auch zwischen der Schweiz und den EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) anwendbar.
Quelle: NÖ GKK (www.noegkk.at)
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