SV-Abkommen mit Bulgarien

Das Abkommen zur Sozialen Sicherheit sowie die Durchführungsverorndung mit Bulgarien tretren am 1. April 2006 in Kraft.

Mit 1. April 2006 tritt das Abkommen zur Sozialen Sicherheit samt Durchführungsvereinbarung mit Bulgarien in Kraft. Die Veröffentlichung fand im BGBl. III 2006/61 (Abkommen) bzw. BGBl. III 2006/62 (Durchführungsvereinbarung) - beide am 21. März 2006 - statt.

Das Abkommen können Sie hier herunterladen:

Die Durchführungsvereinbarung finden Sie hier

Kommentare (0)