Sachbezug für PKW trotz nicht privater Nutzung?
Eine interessante Entscheidung zum Thema "Sachbezug PKW und Lohnsteuer" hat der VwGH (15.11.2005 - 2002/14/014) - dass auch für die Sozialversicherung von Interesse ist - getroffen. Bei zwei Geschäftsführern wurde ein Sachbezug trotz Verzichtserklärung der Geschäftsführer auf private Nutzung von der Finanzverwaltung angenommen. Würde eine Privatfahrt trotzdem stattfinden, würde das amtliche KM-Geld bezahlt werden. Der VwGH hat den Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, da die Behörde sich nicht mit dem Vorbringen der beiden Geschäftsführer auseinandergesetzt hat, sondern eine Privatnutzung "einfach" angenommen haben.
Leitsatz:
Es trifft nicht zu, dass bereits die bloße, vom Arbeitnehmer tatsächlich aber nicht in Anspruch genommene, "Möglichkeit" der Privatnutzung zu einem Sachbezug führt, der gemäß § 15 EStG 1988 zu versteuern ist. Wenn in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993, BGBl Nr 1992/642, von der "Möglichkeit ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten zu benützen" gesprochen wird, kann dies, soll die Verordnung in § 15 Abs 2 EStG 1988 Deckung finden, nur so verstanden werden, dass nach der Lebenserfahrung auf Grund des Gesamtbildes der Verhältnisse anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer die eingeräumte Möglichkeit - wenn auch nur fallweise - nützt.
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