Ausgleichszulage bei Lebensgemeinschaft
Das Einkommen des Lebensgefährten darf nicht automatisch auf die Ausgleichszulage angerechnet werden.
Der OGH hat am 6.9.2005, 10 ObS 271/03f in einem für die Praxis interessanten Urteil die Ansicht vertreten, dass dem Ausgleichszulagenwerber das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten nicht automatisch zuzurechnen ist (kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen durch den Lebensgefährten). In der Praxis muss daher geprüft werden, ob der Lebensgefährte Zuwendungen leistet; diese könnten dann nach § 292 ASVG auf die Ausgleichszulage angerechnet werden.
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