Schutzimpfungen fuer Mitarbeiter sv-frei, aber lohnsteuerpflichtig?

Bezahlt der Dienstgeber für seine Mitarbeiter anteilig oder vollstaendig Impfungen, z.b. FSME, Grippeschutzimpfungen, so liegt meines Erachtens eine freiwillige soziale Zuwendung vor, die gemäß § 49 Abs 3 Z 11 ASVG nicht als Entgelt zu qualifizieren ist. Vorausetzung ist jedoch, dass sie allen Arbeitnehmern gewaehrt wird.
Lohnsteuerlich liegt hier auch ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Eine gleichlautende Ausnahmebestimmung analog zum ASVG ist dem Lohnsteuerrecht nicht zu entnehmen. Meines Erachtens erhöhen diese Vorteile die LSt-BMGL.

 

 

 

 

 

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