Neue Meldebestimmungen im Burgenland ab 1. Jänner 2006
Mit 1.1.2006 treten neue Meldebestimmungen im Bereich des ASVG vorerst nur in Burgenland in Kraft. Dienstgeber mit Betriebssitz in Burgenland müssen die Dienstnehmer spätestens bei Dienstantritt anmelden. Es ist dafür ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Dieser Probelauf wird voraussichtlich bis 31.12.2006 dauern und soll ab 1.1.2007 österreichweit gelten. Wird der Dienstnehmer zwar verspätet aber innerhalb der siebentätigen Frist lt. Satzung angemeldet, so kommt es sozialversicherungsrechtlich zu keinen Konsequenzen (Beitragszuschläge). Die neue Meldebestimmung soll die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer eindämmen.
Hier gibt es eine Information der BGKK.
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