Verordnung betreffend Meldeverpflichtung IESG-Beitrag bleibt bei 0,7% Erstellt von Dr. Stefan Steiger, am 07.12.2005 | Gelesen: 2884 mal Trotz des VfGH-Judikates bleibt der Beitrag zum IESG auch im nächsten Jahr bei 0,7%. Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren Pensionsänderung aufgrund des Ministerrats Neue Seminare im 1. Halbjahr 2007 Entwurf Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007
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